Die Allgemeinen Reisebedingungen
des Deutschen Reisebüro-Verbandes (DRV) für Reiseverträge. Die vollständigen AGB's befinden sich auf der Rückseite Ihrer Reisebestätigung und können bei Bedarf auch separat bei uns eingesehen oder angefordert werden.
Auszug aus unseren Reisebedingungen
Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen Reisekunde und Reiseveranstalter.
1. Anmeldung und Reisebestätigung
Die Anmeldung kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen bzw.
Ihrer Buchungsstelle die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für uns dann verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen
von der kostenlosen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen. Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Zahlung
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch € 250,- zu leisten. Die Restzahlung wird 14 Tage
vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Überweisung des Reisepreises
erbitten wir auf eines der Konten des in der Bestätigung genannten Reiseveranstalters.
Bei Reisen mit Eintrittskarten sowie kombinierten Bus-Flug- bzw. Bus-Schiffsreisen gelten frühere Zahlungsfristen.
Einen Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines
Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der
Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.
3. Unsere Leistungen
Unsere Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt / Katalog) sowie den Reiseunterlagen,
insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
4. Leistungsänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den in diesem Katalog aufgeführten Darstellungen sind gestattet, soweit diese nicht
erheblich sind und den Gesamtcharakter der Fahrt nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtablauf
der Reise erheblich beeinträchtigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preisänderungen
Wir können 4 Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach
Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungs- kosten,
die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreise-gebühren, erhöht haben oder für die betreffende
Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Bei Überschreitung der genannten 5 % sind Sie berechtigt, ohne weitere
Kosten vom Vertrag zurückzutreten.
6. Reiserücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Reiserücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Abmeldung. In Einzelfällen behalten wir uns Sonderregelungen vor. Wir empfehlen den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung!
Stornokosten bei Busreisen:
bis 28 Tage vor Antritt 5%
27 - 21 Tage vor Antritt 25 %
20 - 14 Tage vor Antritt 35 %
13 Tage vor Reisebeginn bis Abreisetag 60 %
Stornokosten bei Busreisen mit Konzert-oder Eintrittskarten:
bis 60 Tage vor Antritt 5%
59 - 28 Tage vor Antritt 25 %
27 - 21 Tage vor Antritt 35 %
20 - 14 Tage vor Antritt 50 %
13 Tage vor Reisebeginn bis Abreisetag 60 %
jeweils pro Person vom Reisepreis ohne Kartenanteil.
Konzert- oder Eintrittskarten können grundsätzlich nicht mehr zurückgenommen werden und sind voll zu zahlen!
Storno-Bedingungen für Flusskreuzfahrten:
Es gelten entgegen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Sonderbedingungen: Anzahlung 40 % des Reisepreises bis
90 Tage vor Abreise, Restzahlung bis 30 Tage vor Reiseantritt.
Bei Stornierung der Reisebuchung gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 80,- € pro Person
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
Bis 22 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
Ab 14 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises
Stornokosten bei kombinierten Bus-, Flug und Schiffsreisen, Kurreisen:
Bei diesen Reisen gelten gesonderte Stornobedingungen, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden. Dem Reisenden bleibt es
vorbehalten, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen
entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nicht oder nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluß Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt
von 15,- € verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist.
8. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen
Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
9. Mindestteilnehmer
a) Unsere Reisen sind ausgelegt auf eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen, soweit in der Katalogausschreibung nichts
anderes angegeben ist. Wir sind berechtigt, bis 14 Tage vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis 3 Tage vor Reiseantritt) eine
Reise abzusagen, wenn diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b) Der Reisende kann die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.
10. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle
berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB
zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, fall der Vertrag die Beförderung mit umfaßt.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfaßt sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen
Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
11. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende beim Reiseleiter oder Veranstalter Abhilfe verlangen.
Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er Reisemängel beim Reiseleiter oder Reiseveranstalter
direkt anzeigt und die Mängel nicht sofort behoben werden können. Unterläßt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen
ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
12. Kündigung durch den Veranstalter
Wir sind berechtigt, ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Reisender den Ablauf der Reise unverhältnismäßig stört oder
sich vertragswidrig verhält. In derartigen Fällen bekommt der Reisende den Reisepreis unter Abzug der bis zum Zeitpunkt der
Vertragsauflösung entstandenen Kosten erstattet.
13. Kinderermäßigung / Sitzplätze
Bei allen Fahrten gewähren wir Kinderermäßigung auf Anfrage.
Die Sitzordnung in unseren Bussen richtet sich nach Reihenfolge der Anmeldungen. Auf Wunsch reservieren wir Ihnen gerne
bestimmte Sitzplätze. Dafür ist jedoch eine frühzeitige Anmeldung erforderlich.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
a) Der Reiseveranstalter weist auf Paß- und Visabestimmungen hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger
ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen die
Einhaltung der oben genannten Vorschriften selbst zu erfüllen.
c) Nachteile und Kosten, die durch die Nichteinhaltung der Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Über die
einzelnen Bestimmungen geben wir gerne Auskunft.
15. Haftungsbeschränkungen
a) Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
ab) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten
verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.
17. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage
sich gegen Vollkaufleute richtet, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
18. Sonstiges
Im übrigen gelten die Bestimmungen des DRV bzw. des jeweiligen Reiseveranstalters.
Änderungen bleiben vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung!
Veranstalter und Sitz:
(sofern nicht anders angegeben!)
Neumann Reisen GmbH
Carl-Severing-Str. 112
D - 33649 Bielefeld
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